Einkommensteuer: Nachträglicher Abzug von Unterhaltsaufwendungen
Leitsatz
1. Unterhaltsaufwendungen eines Steuerpflichtigen an die Mutter eines gemeinsamen Kindes können unter Umständen auch noch
nachträglich nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides steuermindernd geltend gemacht werden.
2. Für das Jahr 2008 stellt es kein grobes Verschulden dar, dass der Steuerpflichtige die Unterhaltsaufwendungen nicht bereits
in der elektronisch mit ElsterFormular abgegebenen Steuererklärung angegeben hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2012 S. 82 Nr. 3 DStRE 2012 S. 312 Nr. 5 EFG 2012 S. 488 Nr. 6 BAAAD-95457
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