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StuB Nr. 23 vom Seite 880

Die Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Vorstands sowie krisenbehaftete Tatsachen im Prüfungsbericht

Normative und empirische Implikationen zur Unterstützungsfunktion des Abschlussprüfers für den Aufsichtsrat

Dr. Patrick Velte, Hamburg

Der Abschlussprüfer soll als Gehilfe des Aufsichtsrats in der nationalen Aktiengesellschaft Letzteren bei der (rechnungslegungsbezogenen) Überwachung des Vorstands unterstützen. Dabei gilt der Prüfungsbericht als das zentrale Informationsmedium des Aufsichtsrats. In ihm sollen seit dem KonTraG aus dem Jahre 1998 u. a. eine Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Lagebeurteilung durch den Vorstand sowie seit dem Aktiengesetz 1965 Angaben über entwicklungsbeeinträchtigende und/oder bestandsgefährdende Tatsachen enthalten sein, welche vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzmarktkrise eine zentrale Bedeutung erlangen. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die Entstehungsgeschichte der entsprechenden Berichtspflichten des Abschlussprüfers dar, um im Anschluss deren Inhalte aufzuzeigen. Ferner erfolgt eine kritische Würdigung zur Reichweite der Berichtspflicht. Flankiert werden die Ausführungen durch Untersuchungsergebnisse einer empirischen Befragung von Aufsichtsräten und Abschlussprüfern im deutschen Prime Standard.

Kernfragen
  • Wie hat sich der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers im Laufe der Zeit entwickelt?

  • Was gilt zur Reichweite der Berichtspflicht?

  • We...