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Betriebsveranstaltungen
Neues auf einen Blick:
1. Freibetrag für Betriebsveranstaltungen weiterhin 110 €
Durch das im März 2024 beschlossene Wachstumschancengesetz ist der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen nicht angehoben worden. Er beträgt auch im Jahr 2025 weiterhin 110 € für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich. Für die Inanspruchnahme des Freibetrags muss die Betriebsveranstaltung allen Betriebsangehörigen offenstehen. Vgl. die Ausführungen und Beispiele unter den nachfolgenden Nrn. 2 und 4.
2. Pauschalbesteuerung mit 25% bei begrenztem Teilnehmerkreis
Der Bundesfinanzhof lässt – abweichend von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung – eine Pauschalbesteuerung des Arbeitslohns mit 25% auch dann zu, wenn die betriebliche Veranstaltung mit gesellschaftlichen Charakter (= Betriebsveranstaltung) nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht ( BStBl. II S. 748). Das Gericht begründet seine Sichtweise mit der eindeutigen Gesetzesformulierung. Danach setze lediglich die Gewährung des Freibetrags von 110 € je teilnehmenden Arbeitnehmer voraus, dass die Teilnahme allen Betriebsangehörig...