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Betriebsveranstaltungen
Neues auf einen Blick:
Abweichend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2024 ist eine Pauschalbesteuerung des steuerpflichtigen Arbeitslohns aus Anlass einer Betriebsveranstaltung mit 25% ab dem aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung nur dann möglich, wenn die Teilnahme an dieser Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Vgl. nachfolgende Nr. 6.
1. Allgemeines
Die Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber anlässlich von Betriebsveranstaltungen gewährt, ist gesetzlich geregelt (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Die Finanzverwaltung hat hierzu ein Anwendungsschreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen bekannt gegeben ( BStBl. I S. 832).
Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen führen nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, soweit die Aufwendungen je teilnehmenden Arbeitnehmer 110 € (= Freibetrag) nicht übersteigen. Die frühere Freigrenze ist in unveränderter Höhe in einen Freibetrag umgewandelt worden. Die gesetzliche Regelung erfasst Zuwendungen des Arbeitgebers an seine aktiven Arbeitnehmer, seine ehemaligen Arbeitnehmer sowie Praktikanten, Referendare und ähnlic...