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Freibeträge bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht – Vorlage des FG Düsseldorf zum EuGH
Die Frage der Europarechtskonformität der Unterscheidung bei der Höhe des Freibetrags bei unbeschränkter Steuerpflicht und beim Erwerb von inländischem Vermögen durch Personen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wird bereits seit längerer Zeit diskutiert. Die Rechtsprechung, insbesondere der BFH (, BStBl 2005 II S. 875), hat bislang einen Verstoß der Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG gegen die europarechtlichen Grundfreiheiten verneint. Die Entscheidung des EuGH über die Vorlagefrage des FG Düsseldorf () dürfte diesen Meinungsstreit klären.
I. Sachverhalt
Die Klägerin in dem Rechtsstreit, der der Vorlagefrage zugrunde liegt, ist deutsche Staatsangehörige. Sie lebt seit mehr als 35 Jahren in den Niederlanden. Die Mutter der Klägerin ist ebenfalls deutsche Staatsbürgerin und lebt seit über 50 Jahren in den Niederlanden. Die Mutter der Klägerin war Eigentümerin eines in Düsseldorf belegenen Einfamilienhauses, welches sie der Klägerin unentgeltlich übertrug. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte bei der Festsetzung der Schenkungsteuer gem. 16 Abs. 2 ErbStG lediglich einen Freibetrag von...