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Die risiko- und laufzeitäquivalente Diskontierung von sonstigen Rückstellungen nach IAS 37
Das dialektische Verhältnis von Theorie und Praxis
Im verpflichtenden Barwertansatz von Rückstellungen sind künftige Risiken und der Zeitwert des Geldes zu berücksichtigen. Insbesondere bei singulären Verpflichtungen gibt es hierfür keine exakten, sondern nur vertretbare bzw. plausible Lösungen. Zur Beurteilung der Plausibilität in der Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis bedarf es aber eines theoretischen Modellrahmens. Insoweit schließen sich Theorie und Praxis nicht aus, sondern bedingen sich gegenseitig.
Fragen der Risiko- und Laufzeitäquivalenz sind bei der Rückstellungsbewertung zunächst modelltheoretisch zu behandeln. Der Barwert einer Rückstellung bestimmt sich in Abhängigkeit von dem fiktiven sofortigen Erledigungsbetrag ( settlement) als konzeptioneller Maßstab für die richtige Bewertung, dem Zeitwert des Geldes ( time value of money) und einer Risikokorrektur hinsichtlich der Unsicherheit in Bezug auf Fälligkeit und/oder Höhe ( uncertain timing or amount).
Aufgabe des Diskontierungszinssatzes ist hier zunächst die Erfassung des Zeitwerts des Geldes im Barwertkalkül. Ausgangsbasis für den anzuwendenden Zinssatz ist der beobachtbare „quasi” risikolose Zin...