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IWB Nr. 19 vom Seite 1047 Fach 11a Seite 1156

Sonderausgabenabzug auch für Schulgeldzahlungen an Privatschulen im EU-Ausland

Mit Anmerkung von Prof. Dr. Otmar Thömmes

, Schwarz und Gootjes-Schwarz ./. FA Bergisch-Gladbach, sowie in der Rs. C-318/05, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland

Leitsätze

Rs. C-76/05, Schwarz und Gootjes-Schwarz ./. FA Bergisch-Gladbach:

Wenn Steuerpflichtige eines Mitgliedstaates ihre Kinder zur Schulausbildung in eine Schule schicken, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet und im Wesentlichen aus privaten Mitteln finanziert wird, ist Art. 49 EG dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, die vorsieht, dass Schulgeldzahlungen an bestimmte Privatschulen im Inland als Sonderausgaben einkommensteuermindernd berücksichtigt werden können, diese Möglichkeit aber in Bezug auf Schulgeldzahlungen an Privatschulen in anderen Mitgliedstaaten generell ausschließt.

Wenn Steuerpflichtige eines Mitgliedstaates ihre Kinder zur Schulausbildung in eine Schule in einem anderen Mitgliedstaat schicken, deren Leistungen nicht unter Art. 49 EG fallen, steht Art. 18 EG einer Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, die vorsieht, dass Schulgeldzahlungen an bestimmte Schulen im Inland als Sonderausgaben...