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BFH Urteil v. - II R 178/79

Der Kläger, ein Bauunternehmer, ist 1931 geboren und in A (DDR) evangelisch-lutherisch getauft worden. Im Jahre 1960 übersiedelte er mit seiner Ehefrau und seinem Sohn in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). Er erzielte in den Jahren 1967, 1970, 1971 und 1972 Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus Kapitalvermögen und wurde mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In den jeweiligen Einkommensteuererklärungen hatte er als seine Religionsgemeinschaft "evang." angegeben und jeweils versichert, daß er die Angaben in der Steuererklärung "nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe".

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 176
BAAAB-40087

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