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Arbeitshilfe - Stand: 10.01.2024

Tantiemevereinbarung – Muster

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann
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Mit der Tantiemevereinbarung einigen sich die Beteiligten auf eine Gewinnbeteiligung. Die Tantieme ist anders als die Provision Teil des Arbeitsentgelts und hat den Zweck, verstärkt das Interesse des Arbeitnehmers am Geschäftsergebnis und damit die Bereitschaft zu wecken, am Markterfolg des Unternehmens mitzuwirken.

Rechtsgrundlage für den Anspruch auf die Tantieme kann entweder der Arbeitsvertrag selbst, aber auch ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sein.

Mit Feststellung des Jahresabschlusses wird der Anspruch fällig.

Vereinbart werden kann, dass die Berechnungsgrundlage der Tantieme entweder der Gewinn oder der Umsatz sein soll, wobei letzteres eher im Vertriebsbereich vorzufinden ist, während die Gewinntantieme aufgrund des Zwecks, der Mitwirkung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, insgesamt üblicher ist.

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