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StuB Nr. 19 vom Seite 785

Aktive Abgrenzung unwesentlicher Beträge

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

U hat zeitraumbezogene Vorauszahlungen für diverse Aufwendungen geleistet. Bei periodengerechter Zuordnung ergäben sich folgende aktive Abgrenzungsbeträge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsschutzversicherung
140 €
Werbung 1
400 €
Werbung 2 und 3 (Summe)
260 €
Kfz-Steuer 1
110 €
Kfz-Steuer 2
115 €
Kfz-Steuer 3 bis 8 (Summe)
290 €
Gesamt
1.315 €

Wegen Unwesentlichkeit unterlässt U eine Abgrenzung.

II. Fragestellung

Ist der Verzicht auf eine Abgrenzung zulässig?