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Zwang zur steuerfreien Vermietung an Pauschallandwirte
Auswirkungen des
[i]BFH, Urteil v. 1.3.2018 - V R 35/17 NWB YAAAG-83801 Mit Urteil v. - V R 35/17 NWB YAAAG-83801 hat der BFH entschieden, dass eine Option zur Steuerpflicht nach § 9 Abs. 2 UStG bei der Vermietung und Verpachtung an pauschalversteuernde Land- und Forstwirte ausgeschlossen ist. Er stellt sich hiermit gegen die anderslautende Auffassung der Finanzverwaltung in Abschnitt 9.2 Abs. 2 UStAE. Die Vermietung und Verpachtung an Land- und Forstwirte, die die Pauschalbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, wäre damit zwingend steuerfrei. Der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen des Vermieters bzw. Verpächters im Zusammenhang mit dem Miet- bzw. Pachtobjekt wäre ausgeschlossen. Einem beliebten Gestaltungsmodell wurde damit der Boden entzogen. Der nachfolgende Beitrag stellt ausgehend von den Regelungen des § 9 Abs. 2 UStG sowie den besonderen Besteuerungsarten kurz das Urteil des BFH dar, um anschließend dessen Praxisauswirkungen sowohl auf Miet- bzw. Pachtverträge mit Land- und Forstwirten als auch auf andere Unternehmer, die einer besonderen Besteuerung unterliegen, anhand von Fallbeispielen zu analysieren.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Regelung des § 9 Abs. 2 UStG
1. Option zur Umsatzsteuerpflicht
[i]Vanheiden, Option, infoCenter NWB XAAAB-14245 Das UStG sieht für ...