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Teilwertabschreibung – Übersicht
Version 2024.0
Teilwertabschreibung - Übersicht
Bei der Teilwertabschreibung handelt es sich um ein steuerliches Wahlrecht, welches nur ausgeübt werden kann, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Wenn die Aufstellung einer Einheitsbilanz im Vordergrund steht, sollte im Falle einer handelsrechtlichen Abschreibung auch eine steuerliche Teilwertabschreibung in Anspruch genommen werden, um die Problematik der latenten Steuern auszuschließen.
Diese Arbeitshilfe bietet einen Überblick über die folgende Aspekte der Teilwertabschreibung:
Teilwertermittlung
Teilwertvermutungen
voraussichtlich dauernde Wertminderung bei:
abnutzbarem Anlagevermögen
nicht abnutzbarem Anlagevermögen
Umlaufvermögen
börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens
festverzinslichen Wertpapieren