Ergänzungsbilanzen bei der Gewinnermittlung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA
Leitsatz
Der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien kann keine Ergänzungsbilanz aufstellen.
Der Komplementär einer KGaA. erwirbt steuerrechtlich keinen Anteil an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen der KGaA gehörenden
Wirtschaftsgüter.
Zwischen den Kommanditisten und dem Komplementär der KGaA besteht keine Mitunternehmerschaft.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 6 Nr. 20 DStRE 2017 S. 842 Nr. 14 EFG 2016 S. 1517 Nr. 18 KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2016 S. 2922 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2017 S. 196 AAAAF-81547
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