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Währungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen auf konzerninterne Schulden
I. Sachverhalt
Am gibt das deutsche Mutterunternehmen MU ein auf drei Jahre laufendes Fälligkeitsdarlehen über 1 Mio USD an das amerikanische Tochterunternehmen TU. Der Umrechnungskurs bei der Darlehensvergabe beträgt 1 €/1 USD. Bis zum hat der Euro an Wert verloren. Der Umrechnungskurs beträgt nun 1,2 €/1 USD. Die Darlehensforderung der MU hat mithin nun einen Stichtagswert von 1,2 Mio €, muss aber unter Beachtung des Höchstwertprinzips und von § 256a HGB im Einzelabschluss der MU weiterhin mit 1 Mio € angesetzt werden. Das Eigenkapital der TU zu beiden Stichtagen sowie das Jahresergebnis 01 der TU betragen ebenso Null, wie im Konzern zum der Posten Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung (WUD).
II. Fragestellung
Welche Effekte ergeben sich unter Einbeziehung latenter Steuern aus dem Darlehen für den Konzernabschluss 01?
III. Lösungshinweise
1. Behandlung vor Steuern
1.1 Aufrechnungsdifferenz
Für Zwecke des Konzernabschlusses ist der Abschluss der TU in Euro umzurechnen, die Schulden gegenüber der MU dabei nach § 308a Satz 1 HGB mit dem Stichtagskurs. Hieraus ergibt sich ein Wert von 1,2 Mio €. Dem steht im Summenabschluss die Forderung der MU aber nur mit einem Wert von 1...