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IWB Nr. 5 vom Seite 160

Post-BEPS: Wie geht es nach den BEPS-Empfehlungen weiter?

Aktuelle Entwicklungen auf internationaler und nationaler Ebene

Dr. Daniel Fehling

Die Vorlage der BEPS-Empfehlungen im letzten Jahr markiert nicht das Ende des BEPS-Prozesses, sondern stellt lediglich ein Etappenziel dar, an das sich weitere Arbeiten anschließen. Diese betreffen vor allem die Implementierung der Empfehlungen und die stärkere Einbindung von Schwellen- und Entwicklungsländern. Hierbei besteht auch eine enge Verbindung zur steuerpolitischen Agenda der G20. Eine besondere Rolle kann in diesem Kontext die Europäische Union spielen, denn die Europäische Kommission hat Vorschläge für die EU-weit einheitliche Umsetzung von BEPS-Empfehlungen vorgelegt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen internationalen Handlungsstränge und spricht Fragen zur Umsetzung von BEPS-Empfehlungen in Deutschland an.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Einleitung

[i]Vorlage der BEPS-Empfehlungen am 5. 10. 2015Im Herbst 2015 hat das BEPS-Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) die ihm aufgetragene Ausarbeitung von Empfehlungen zu den 15 BEPS-Aktionspunkten offiziell abgeschlossen. Am hat die OECD die entsprechenden Ergebnisse veröffentlicht un...