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PiR Nr. 10 vom Seite 278

DRS 23 „Kapitalkonsolidierung“ – Konvergenz zwischen HGB und IFRS?

Dargestellt am Beispiel der Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse und der Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung

WP/StB Prof. Dr. Peter Oser

Der HGB-Fachausschuss hat am den DRS 23 „Kapitalkonsolidierung“ verabschiedet, der DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ ersetzt. DRS 23 konkretisiert die Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung und adressiert zahlreiche Anwendungsfragen der Erst-, Folge-, Ent- und Übergangskonsolidierung. Der Beitrag untersucht am Beispiel der Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse und der Auf- und Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen, ob HGB und IFRS insoweit konvergieren werden.

Meyer, Fortentwicklung der handelsrechtlichen Erwerbsbilanzierung, PiR 7/2015 S. 198 NWB IAAAE-93862

Kernaussagen
  • DRS 23 fordert bei der Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse eine grundsätzliche Pflicht zur anteiligen Zwischenergebniseliminierung für das auf die Alt-Anteile entfallende Reinvermögen. Dies ist nicht sachgerecht und steht im Konflikt mit § 301 HGB.

  • Für die Bilanzierung einer Auf- und Abstockung von Mehrheitsbeteiligungen kommt es je nach Ausübung des durch DRS 23 eröffneten Bilanzierungswahlrechts zu einer Konvergenz oder Divergenz mit den IFRS.

  • Die Eröffnung dieses Wahlrechts strahlt auch auf die hand...

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