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Steuerrisiken/-chancen für Holdinggesellschaften
BFH zu§ 8b Abs. 7 Satz 2 KStG
[i]BFH, Urteil v. 14. 1. 2009 - I R 36/08 NWB YAAAD-16012 Mit hat der BFH erstmals ausführlich zur Anwendung des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG Stellung genommen. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG statuiert als Ausnahme zu § 8b Abs. 1–6 KStG die Steuerpflicht des Gewinns u. a. aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Der BFH stützt die von der Finanzverwaltung vertretene weite Auslegung dieser Vorschrift. Aus dem Urteil ergeben sich Steuerrisiken, im Einzelfall aber auch Steuerchancen für Holdinggesellschaften, die innerhalb eines kurzen Zeitraums Beteiligungen angekauft und wiederverkauft haben.
I. Sachverhalt im Besprechungsurteil
[i]Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn hinsichtlich des im Umlaufvermögen gehaltenen AnteilsGeschäftszweck der Klägerin, einer GmbH, war die Immobilienprojektentwicklung, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Im Streitjahr 2002 erwarb und veräußerte die Klägerin Anteile an der F-GmbH. Die F-GmbH sollte als Projektgesellschaft ein ihr gehörendes Grundstück bebauen und dieses anschließend veräußern. Die Klägerin erwarb zum zunächst 4 % der Geschäftsanteile (nachfolgend: 4-%-Anteil), die sie im Anlagevermögen bilanzierte. Nachdem das Immobilienprojekt wirtschaftlich gescheitert war, stockte sie ihren Anteil mit Wirkung zum ...