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NWB Nr. 4 vom Seite 196

Lohnsteuerabführungspflicht bei drohender Insolvenz

Erneuter Kurswechsel des BFH

Reinhart Rüsken

[i]BFH, Urteil v. 23. 9. 2008 - VII R 27/07 NWB UAAAD-01364 Lohnsteuer muss auch bei unmittelbar bevorstehender Insolvenz einbehalten und abgeführt werden. Sonst droht dem Geschäftsführer eine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner. Er kann sich bei der Haftungsinanspruchnahme weder darauf berufen, dass eine Überweisung der Lohnsteuer an das Finanzamt von dem später eingesetzten [i]Pape, NWB F. 19 S. 3893; Sikora, NWB F. 18 S. 4477Insolvenzverwalter ohnehin hätte angefochten werden können und angefochten worden wäre, noch, dass er nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften die Masse nicht zugunsten einzelner Gläubiger schmälern durfte.

I. Problem: Verhältnis Lohnsteuerabführungspflicht/Massesicherungspflicht

[i]Lohnsteuerabführungspflicht und Haftung des GeschäftsführersDer Arbeitgeber muss von den Löhnen seiner Arbeitnehmer bekanntlich Lohnsteuer einbehalten, beim Finanzamt eine Lohnsteueranmeldung fristgerecht abgeben und die einbehaltenen Lohnsteuerbeträge an das Finanzamt abführen. Für all dies ist bei Gesellschaften wie einer GmbH in der Regel der Geschäftsführer verantwortlich. Führen seine diesbezüglichen Versäumnisse dazu, dass das Finanzamt keine Lohnsteuer erhält, weil die GmbH zahlungsunfähig wird, kann der Geschäftsführer für die Lo...