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BFH Urteil v. - VI R 158/76 BStBl 1978 II S. 595

Gesetze: EStG 1971 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2

Beruflich veranlaßte Unfallkosten sind stets außergewöhnlich und deshalb in voller Höhe Werbungskosten abzugsfähig; bei Kfz-Unfällen auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind auch geringe Unfallkosten nicht durch die Kilometer-Pauschale abgegolten.

Leitsatz

Die Kosten eines Unfalls, den ein Arbeitnehmer auf einer Fahrt mit dem eigenen Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erleidet, können unabhängig von ihrer Höhe bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit neben den Pauschbeträgen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG 1971 als Werbungskosten abgezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 595
HAAAA-91352

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