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BFH  - III R 28/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 146 Abs 1, AO § 162, GewStG § 7 S 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1

Rechtsfrage

Dürfen zusätzlich zu den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben für Nahrungsmittel und Getränke, welche in den für die Streitjahre jeweils gültigen amtlichen Richtsatzsammlungen für Sachentnahmen bzw. unentgeltliche Wertabgaben betreffend den Gewerbezweig Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel) vorgesehen sind, weitere Hinzuschätzungen für Entnahmen von Nicht-Lebensmitteln, sog. "Non-Food-Artikel", vorgenommen werden?

Gewerbebetrieb; Pauschbetrag; Richtsatzsammlung; Unentgeltliche Wertabgabe

Fundstelle(n):
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2024 S. 959
DAAAJ-22400

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