Errichtung und Vermietung von Wohnungen durch eine OHG bei nur kurzfristiger Betätigung als gewerbliche Tätigkeit
Leitsatz
Die durch die Eintragung einer Personengesellschaft in das Handelsregister begründete Vermutung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes wird jedenfalls bei nur kurzer Betätigung und unter besonderen Umständen, die der Gesellschaft die Verwirklichung ihres satzungsmäßigen Zwecks unmöglich machen, nicht allein dadurch widerlegt, daß die Gesellschaft nur eine Tätigkeit ausgeübt hat, die für sich betrachtet noch keine gewerbliche Betätigung darstellt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 54 CAAAA-91345
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