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Sozialversicherung | FAQ zur Beantragung der A1-Bescheinigung (DRV)
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weist darauf hin, dass Papieranträge für die A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit nicht mehr zulässig sind und zurückgewiesen werden. Die DRV hat nähere Informationen zum Thema in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt.
Hintergrund: Bei einem befristeten Auslandseinsatz innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wird in der Regel eine A1-Bescheinigung benötigt. Die A1-Bescheinigung dokumentiert in diesen Fällen, dass die im Ausland erwerbstätige Person weiter dem deutschen Recht unterliegt.
Seit Beginn des Jahres 2022 müssen alle Arbeitgeber und Dienstherren für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer und für ver...