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Verfahrensrecht | Anwendung des § 52d FGO auf Rechtsanwaltsgesellschaft (FG)
Die Erhebung einer Klage beim FG durch einen Rechtsanwalt ist ab dem unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a FGO übermittelt wird. Der Verstoß gegen § 52d FGO führt zur Unwirksamkeit der Klage, die Prozesserklärung ist nicht wirksam (; Revision zugelassen).
Hintergrund: Gemäß § 52d Satz 1 FGO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Sachverhalt: Der Kläger wurde mit Haftungs...