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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 07-11 | Haushaltsnahe Leistungen: Steuerermäßigung bei ambulanter Pflege und Betreuung von Angehörigen

Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 EStG für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen kann auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt nach einem aktuellen BFH-Urteil auch dann, wenn die Leistungen im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erbracht werden. Der Steuervorteil setzt nicht zwingend eine Rechnung und eine unbare Zahlung voraus.

Zur steuerlichen Förderung bei der Übernahme der Kosten für die ambulante Pflege und Betreuung von Angehörigen ist ein sehr praxisrelevantes Urteil des Bundesfinanzhofs ergangen. Die Quintessenz lautet: Wer von der Steuerermäßigung nach § 35a EStG profitieren will, sollte vertraglich ausdrücklich regeln, dass er Vertragspartner und somit Verpflichteter der Leistungen zugunsten des Angehörigen ist. Es muss klar und deutlich werden, dass der Angehörige beim Vertragsabschluss nicht lediglich vertreten wird.

Auf die Problematik hatten wir Sie bereits in unserer August-Ausgabe 2020 aufmerksam gemacht. Im Kern geht es um die Frage: Kann die Steuerermäßigung auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für...