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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 06 | Bilanzierung: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums durch Einräumung von Filmverwertungsrechten

Die für Leasingverträge entwickelten Grundsätze zur Zurechnung wirtschaftlichen Eigentums können nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht uneingeschränkt auf die Nutzungsüberlassung von Filmrechten übertragen werden. Dies folge insbesondere daraus, dass eine hinlänglich verlässliche Einschätzung der Wertentwicklung von Filmrechten im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertriebsvertrags regelmäßig nicht möglich ist.

Nicht nur für die Filmbranche ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs interessant – zur Aktivierung von Verwertungsrechten bei Filmen. Der IV. Senat des BFH hat nämlich geradezu lehrbuchartig die Grundsätze des Übergangs von wirtschaftlichem Eigentum dargelegt.

Nach Maßgabe des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO kann einem Nutzungsberechtigten ausnahmsweise das wirtschaftliche Eigentum an Filmrechten zuzurechnen sein. Dies kommt allerdings – so das höchste deutsche Steuergericht – nur in Betracht, wenn der zivilrechtliche Eigentümer infolge der vertraglichen Vereinbarungen während der gesamten voraussichtlichen Nutzungsdauer der Filmrechte von deren Substanz und Ertrag wirtschaftlich ausgeschlossen ist.

Partizipiert der zivilrechtliche Eigentümer durch erfolgs...