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Track 20-21 | Verfahrensrecht: Wirksamkeit von Steuerbescheiden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt. Wäre der Bundesfinanzhof stattdessen den abweichenden Stimmen in der Fachliteratur gefolgt, hätte dies für die insolvenzrechtliche Praxis große Auswirkungen zur Folge gehabt.
Eine seit Langem offene und in der Praxis kontrovers diskutierte Frage an der Schnittstelle von Insolvenz- und Steuerrecht hat der Bundesfinanzhof jetzt beantwortet. Steuerbescheide, die im Abrechnungsteil einen Erstattungsbetrag aufweisen, können demnach auch während eines Insolvenzverfahrens ergehen.
Damit wird die bisherige Praxis bestätigt, wonach Insolvenzverwalter für den Insolvenzschuldner für Zeiträume vor der Insolvenzeröffnung Steuererklärungen abgeben und Steuererstattungen zur Masse ziehen können, z. B. aufgrund von Überzahlungen bei den Vorauszahlungen oder bei Lohnsteuerüberhängen.
Im Streitfall reichte der Insolvenzverwalter für einen Schuldner eine Einkommensteuererklärung ...