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BFH Urteil v. - V R 90/74 BStBl 1978 II S. 486

Gesetze: UStG 1951 § 2 Abs. 2 Nr. 2

Eine GmbH kann bereits für die Zeit vor ihrer Eintragung in das Handelsregister Organ eines Unternehmens sein

Leitsatz

War die seit dem Abschluß eines Gesellschaftsvertrages bestehende Gründergesellschaft einer später in das Handelsregister eingetragenen GmbH nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert, so besteht die Organschaft zwischen der GmbH und dem Unternehmen bereits für die Zeit vor der Eintragung der GmbH in das Handelsregister (vgl. auch , BB 1969, 153).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 486
NAAAA-91337

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