Zuwendung einer Waschmaschine an Schwägerin in der DDR keine außergewöhnliche Belastung, auch wenn die Zuwendung durch Krankheit der Schwiegermutter bedingt ist
Leitsatz
Aufwendungen für die Anschaffung einer Waschmaschine, die ein Steuerpflichtiger seiner in der DDR lebenden Schwägerin schenkt, sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig, wenn die Schwägerin die Versorgung der schwer erkrankten und hilflosen Schwiegermutter übernommen hat und der Steuerpflichtige mit seiner Zuwendung einen ihm nur in dieser Weise möglichen Beitrag zur Versorgung der Schwiegermutter leistet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 456 YAAAA-91329
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