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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d und f UStG (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d und f UStG und zum Nachweis der im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen (§ 4 Nr. 7 Satz 5 UStG) veröffentlicht ( :001).
Hintergrund: Durch Artikel 15 Nummer 2 und 3 des Jahressteuergesetzes 2020 vom wurden mit § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und f UStG Regelungen zur Steuerbefreiung von Leistungen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die Gesetzesänderung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2235 des Rates vom (ABl. L 336 vom , S. 10). Die Regelungen sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden.
Daneben wurde durch Artikel 1 ...