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BFH Urteil v. - V R 154/74 BStBl 1978 II S. 363

Gesetze: UStG 1967 § 30 Abs. 2

Für die Selbstverbrauchsteuerpflicht ist von der Gesamtheit der Baumaßnahmen auszugehen, wenn der Unternehmer die Baugenehmigung nur erlangen kann, weil er sich zu bestimmten weiteren Baumaßnahmen bereitfindet (Anschluß an , BStBl II 1975, S. 424)

Leitsatz

Kann der Unternehmer die Baugenehmigung zum Umbau (hier: eines alten Gasthofes in eine moderne Gastwirtschaft) nur erlangen, weil er sich zu bestimmten weiteren Baumaßnahmen bereitfindet (hier: Zurücknahme der Frontwand auf die Baufluchtlinie), so ist für die Frage der Selbstverbrauchsteuerpflicht nach § 30 Abs. 2 UStG 1967 von der Gesamtheit der Baumaßnahmen auszugehen (Anschluß an , BFHE 114, 291, BStBl II 1975, 424).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 363
QAAAA-91323

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