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USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 11

Rückwirkende Rechnungsberichtigung in der Immobilienverwaltung

Thomas Rennar

Ob eine rückwirkende Berichtigung einzelner Rechnungselemente – wie der Leistungsbeschreibung etc. – einer Vorsteuerabzugsberechtigung entgegensteht, hat das geklärt.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

  1. Die Klägerin war unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben im Besitz für den Vorsteuerabzug eröffnender Rechnungen gem. §§ 14, 14a UStG.

  2. Hierbei eröffnen bereits die ursprünglich erteilten Rechnungen – unabhängig vom Vorliegen einer wirksamen Rechnungskorrektur – den Vorsteuerabzug.

II. Sachverhalt

Die Klägerin war eine KG, die aus einer vermögensverwaltenden GbR hervorgegangen ist. Die Klägerin verwaltete hierbei selbständig und in größerem Umfang Vermögen, unter anderem durch die teilweise umsatzsteuerpflichtige Vermietung von Grundbesitz. In den Streitjahren 2011 bis 2014 waren an der Klägerin zwei Gesellschafter beteiligt. Die Haus- und Wohnungsverwaltung verpflichtete sich, gegen ein pauschales Leistungsentgelt (brutto) die Organisation des Bürobetriebes und insbesondere die Verwaltung des Grundbesitzes zu übernehmen. In den Streitjahren machte die Klägerin aus den ihr gegenüber monatlich ges...