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BFH Urteil v. - I R 254/75 BStBl 1978 II S. 195

Gesetze: EStG § 19DBA Schweiz 1959 Art. 4 Abs. 1

Zahlungen für Karenzpflicht eines Arbeitnehmers werden in dem Staat besteuert, in dem die frühere Tätigkeit ausgeübt wurde

Leitsatz

Zahlungen des früheren Arbeitgebers für eine nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer erfüllte Karenzpflicht sind Einkünfte, die aus der persönlichen aktiven Arbeitsleistung des Arbeitnehmers herrühren. Sie werden gemäß Art. 4 DBA-Schweiz 1959 nur in dem Staate besteuert, in dessen Gebiet die aktive persönliche Tätigkeit ausgeübt wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 195
EAAAA-91301

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