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Einkommensteuer | Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann (Bezug: § 11 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG; § 155 Satz 1 FGO; Art. 10 DBA-Kroatien; § 293 ZPO).
Im Urteilsfall schüttete eine d.o.o., eine mit einer GmbH vergleichbare Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung des kroatischen Rechts, Gewinne an den im Inland ansässigen alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer aus. Auch für den Zeitpunkt des Zuflusses der Ausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften, hier der kroatischen Kapitalgesellschaft, ist das deutsche Einkommensteuerrecht maßgeblic...