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BFH Urteil v. - I R 110/76 BStBl 1978 II S. 137

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1GewStDV § 1 Abs. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3

Die Tätigkeit selbständiger Versicherungsvertreter ist auch dann gewerblich, wenn sie nur für ein Versicherungsunternehmen tätig sein dürfen

Leitsatz

Selbständige Versicherungsvertreter üben auch dann eine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn sie nur für ein einziges Versicherungsunternehmen tätig sein dürfen; sie erzielen keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 137
PAAAA-91290

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