Steuer für den Selbstverbrauch bei Gebäuden; zur Frage der baulichen Verschachtelung von Alt- und Neubau
Leitsatz
Baumaßnahmen, die bei der Errichtung eines in sich standfesten Neubaus vorgenommen werden, um die gemeinsame wirtschaftliche Nutzungsfähigkeit von Alt- und Neubau zu gewährleisten, sind grundsätzlich keine Maßnahmen, die eine bauliche Verschachtelung mit dem Altbau begründen können. Das gleiche gilt für Baumaßnahmen, die wegen der Existenz des Altbaus zunächst unterlassen worden sind, jedoch später nach Abriß des Altbaus nachgeholt werden müßten, um die selbständige wirtschaftliche Nutzungsfähigkeit des Neubaus zu gewährleisten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 123 SAAAA-91289
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