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Energiepreispauschale | Entlastung für Bezieher von Renten (BMAS)
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die bisher keine Einmalzahlung erhalten haben, entlastet werden und eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 300 € erhalten sollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Entlastung für Bezieher von Renten veröffentlicht.
Hierzu führt das BMAS aus:
Die Energiepreispauschale erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ...