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BFH Urteil v. - V R 20/74 BStBl 1977 II S. 881

Gesetze: UStG 1951 § 4 Nr. 10 Buchst. a

Die Überlassung einer zentralen Fernsprech- und Fernschreibanlage zur Nutzung ist keine Nebenleistung zur Vermietung von Büroräumen

Leitsatz

Die mit der Vermietung von Büroräumen verbundene Berechtigung zur Benutzung der zentralen Fernsprech- und Fernschreibanlage eines Bürohauses ist keine Nebenleistung zur (steuerfreien) Vermietung der Büroräume.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 881
AAAAA-91282

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