Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß im Ausland
Leitsatz
Aufwendungen für die Teilnahme eines Arztes an einem Fortbildungskongreß sind dann keine Betriebsausgaben, wenn nicht feststeht, daß der Steuerpflichtige an den Veranstaltungen teilgenommen hat (, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54). Findet der Kongreß an einem bekannten Wintersportort während der Wintersaison statt, so ist nach der Lebenserfahrung im allgemeinen davon auszugehen, daß die Teilnahme an den vorgesehenen und durchgeführten Veranstaltungen nicht gewährleistet ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 829 FAAAA-91276
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