Bei Umwandlung einer GmbH in eine KG bleibt Pensionsrückstellung zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH bestehen, der Gesellschafter der KG geworden ist; kein Wahlrecht für die Auflösung einer Pensionsrückstellung
Leitsatz
1. Die Umwandlung einer GmbH in eine KG führt nicht zum Erlöschen einer Pensionsverpflichtung, die die GmbH ihrem Gesellschafter- Geschäftsführer gegenüber eingegangen war, der im Zuge der Umwandlung Gesellschafter der KG geworden ist.
2. Die zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung ist nicht infolge der Umwandlung in die KG von dieser gewinnerhöhend aufzulösen (Abweichung von den Urteilen des , BFHE 81, 547, BStBl III 3 1965, 198, und vom IV R 62/66, BFHE 87, 531, BStBl III 3 1967, 222).
3. Auch wenn man davon ausgeht, daß handels- und steuerrechtlich im Hinblick auf Pensionsanwartschaften ein Wahlrecht für die Bildung von Rückstellungen besteht, so kann ein entsprechendes Wahlrecht für die Auflösung der Pensionsrückstellungen nicht anerkannt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 798 RAAAA-91272
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