Bei Umwandlung einer GmbH in eine KG bleibt Pensionsrückstellung zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH bestehen, der Gesellschafter der KG geworden ist; kein Wahlrecht für die Auflösung einer Pensionsrückstellung
Leitsatz
1. Die Umwandlung einer GmbH in eine KG führt nicht zum Erlöschen einer Pensionsverpflichtung, die die GmbH ihrem Gesellschafter- Geschäftsführer gegenüber eingegangen war, der im Zuge der Umwandlung Gesellschafter der KG geworden ist.
2. Die zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung ist nicht infolge der Umwandlung in die KG von dieser gewinnerhöhend aufzulösen (Abweichung von den Urteilen des , BFHE 81, 547, BStBl III 3 1965, 198, und vom IV R 62/66, BFHE 87, 531, BStBl III 3 1967, 222).
3. Auch wenn man davon ausgeht, daß handels- und steuerrechtlich im Hinblick auf Pensionsanwartschaften ein Wahlrecht für die Bildung von Rückstellungen besteht, so kann ein entsprechendes Wahlrecht für die Auflösung der Pensionsrückstellungen nicht anerkannt werden.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 798 RAAAA-91272
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