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Einkommensteuer | Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung (BFH)
Steht eine - an sich nicht
steuerbare - sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen
von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sachzusammenhang, bilden beide
Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbebetrieb, so dass auch die Sporttätigkeit
von der Steuerpflicht erfasst wird. Liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb als
Sportler vor, stellen finanzielle Unterstützungsmaßnahmen der Sportförderung
aufgrund des weiten Verständnisses des Veranlassungsbegriffs Betriebseinnahmen
dar (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger erzielte im Streitjahr 2014 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Als erfolgreicher Sportler war er zudem Mitglied einer Sportfördergruppe und nahm an (inter-)nationalen Meis...