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BFH Urteil v. - VI R 178/75 BStBl 1977 II S. 758

Gesetze: EStG 1969 § 10 Abs. 1 Nr. 3EStG 1969 § 11 Abs. 2

Einzahlungen auf ein Depositenkonto der Bausparkasse sind Sonderausgaben des Jahres, in dem sie auf den Bausparvertrag umgebucht werden

Leitsatz

Werden vor Jahresende Geldbeträge auf ein Depositenkonto (Sammeldepositenkonto) einer Bausparkasse mit der Maßgabe eingezahlt, daß sie erst im folgenden Jahr auf ein Bausparkonto des Einzahlenden umgebucht werden sollen, so können diese Zahlungen Sonderausgaben im Jahre der Umbuchung sein.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 758
GAAAA-91267

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