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FG Hamburg 12.05.2022 5 K 141/18, IWB 17/2022 S. 659

FG Hamburg | Zeitpunkt der Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug in das Ausland

(1) Fasst der Steuerpflichtige den Entschluss, seine Wohnung im Inland aufzugeben und dauerhaft ins Ausland umzuziehen, wird der inländische Wohnsitz bis zum tatsächlichen Verlassen der Wohnung am Umzugstag beibehalten. (2) Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet in diesem Fall in dem Moment, in dem der Steuerpflichtige am Umzugstag das Inland verlässt. (3) Die unbeschränkte Steuerpflicht endet erst mit Ablauf des Umzugstags. (4) Bei einer Nettolohnvereinbarung fließt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung eines sonstigen Bezugs grds. auch der Lohn in Form der vom Arbeitgeber übernommenen Lohnsteuer zu.

Hinweis:

Streitig [i]Bei Zufluss der ersten Zahlung war der Steuerpflichtige noch im Flugzeug über Deutschland – darum war sein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nicht beendet war, ob eine vom Kläger an den Arbeitnehmer A gezahlte Abfindung der inländischen Besteuerung unterlag und ob das Finanzamt den K...