NWB Nr. 36 vom Seite 2505

Pilotphase im Oktober

Dipl.-Ök. Prof. Dr. Hartmut Schwab | Steuerberater | FBfIntStR | Präsident der Bundessteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammer München | Vorstandsmitglied der Münchner Steuerfachtagung

In die Zukunft mit der Steuerberaterplattform

Eine Krise jagt die nächste: der Fachkräftemangel ist deutlich spürbar, die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs sind in Deutschland angekommen, nicht zu vergessen die Corona-Krise. Unser Berufsstand muss einiges aushalten. Trotz allem müssen wir den Herausforderungen der Zukunft trotzen und diese zu unserem Vorteil nutzen. Stichwort Digitalisierung: Sie hat vor allem durch die Corona-Krise einen gewaltigen Sprung nach vorne gemacht. Damit wir Steuerberater und Steuerberaterinnen auf den Zug mit aufspringen können, entwickeln wir die Steuerberaterplattform und im ersten Anwendungsfall das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt.

Auch Bund und Länder sind durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zu digitalisieren. Bei uns fällt der Startschuss am . Wir schaffen mit der Steuerberaterplattform und dem beSt aber nicht nur die Voraussetzung für OZG-konforme Portalangebote durch die Bundes- und Regionalkammern. Viel wichtiger, die Steuerberaterplattform stellt uns eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, die es uns ermöglicht im digitalen Raum als das aufzutreten, was wir sind: Steuerberater. Das Ganze mit einer geprüften und authentifizierten digitalen Identität. Denn ein Abgleich mit dem Berufsregister stellt sicher, dass nur Steuerberater hierüber agieren können. Mit unserer gesetzlich normierten Stellung als Organ der Steuerrechtspflege ist dies für uns von zentraler Bedeutung.

Im ersten Schritt kommunizieren wir hierüber mit den Finanzgerichten (aktive Nutzungspflicht), den Kammern und anderen Freien Berufen. In den kommenden Ausbaustufen sollen weitere Portale angeschlossen werden, so dass wir vom Single-Sign-On-Verfahren profitieren. Die lästige Mehrfachanmeldung und Authentifizierung bei anderen Verwaltungsdiensten entfällt. Dafür nutzen wir den neuen Personalausweis inklusive Online-Ausweisfunktion und Kartenlesegerät, über diesen läuft auch die Erstregistrierung. Der Online-Ausweis muss also für die digitale Nutzung freigeschaltet sein.

Damit 2023 alles reibungslos läuft, schalten wir im Oktober eine Pilotphase vor, bei der Praktiker die Funktionen ausgiebig testen können. Hierzu haben wir auch die Fachsoftware-Hersteller, die eine Schnittstelle zum beSt umsetzen, aufgerufen, uns Piloten zu nennen. Haben Sie Interesse, dann sprechen Sie Ihren Fachsoftware-Anbieter an.

Bei über 100.000 Steuerberatern können wir die Erstregistrierung an der Steuerberaterplattform nicht auf einmal sicherstellen. Alle Berufskolleginnen und Berufskollegen, die aktiv mit den Finanzgerichten zusammenarbeiten, haben aber ein Vorrecht in die sogenannte Fast Lane aufgenommen zu werden. Dazu werden Sie bald von Ihrer Steuerberaterkammer weitere Informationen erhalten.

Ich bin mir sicher, dass wir damit den Schritt in die richtige Richtung machen, um unseren Berufsstand noch moderner aufzustellen.

Hartmut Schwab

Fundstelle(n):
NWB 2020 Seite 2505
SAAAJ-21543