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BFH Urteil v. - I R 170/74 BStBl 1977 II S. 71

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3EStG § 34 Abs. 1

Gewinn aus der Veräußerung von im Baupatenverfahren errichteten Kaufeigenheimen ist laufender Gewinn

Leitsatz

Werden Kaufeigenheime im sogenannten Baupatenverfahren errichtet und nach Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen (§ 7b EStG) verkauft, so gehört der beim Verkauf erzielte Veräußerungsgewinn zum laufenden Gewinn des noch bestehenden Gewerbebetriebs. Der ermäßigte Steuersatz (§ 16 Abs. 3, § 34 Abs. 1 EStG) ist nicht anzuwenden (Anschluß an BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291).

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 71
HAAAA-91258

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