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BFH Urteil v. - IV R 186/72 BStBl 1977 II S. 701

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2GewStG § 7GewStG § 10 Abs. 3

Das von der Organgesellschaft erzielte und dem Organträger zuzurechnende Ergebnis ist bereits vor der Regelung der Organschaft in § 7a KStG 1968 ohne Rücksicht auf das Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrages gegebenenfalls nach § 10 Abs. 3 GewStG umzurechnen

Leitsatz

Bei der gewerbesteuerrechtlichen Behandlung eines Organschaftsverhältnisses war auch schon vor der körperschaftsteuerrechtlichen Regelung in § 7a KStG das von der Organgesellschaft erzielte und dem Organträger zuzurechnende Ergebnis gegebenenfalls nach § 10 Abs. 3 GewStG auf einen Jahresbetrag umzurechnen, ohne daß es hierfür auf das Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrages ankam.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 701
NAAAA-91256

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