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BFH Urteil v. - V R 44/73 BStBl 1977 II S. 684

Gesetze: UStG 1967 § 30 Abs. 2AktG § 151 Abs. 1AktG § 152 Abs. 1

Musterhäuser eines Fertighausherstellers unterliegen als Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens der Selbstverbrauchsteuer nach § 30 UStG 1967; eine Entlastung nach § 28 UStG ist ausgeschlossen

Leitsatz

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zwecke der Werbung von Kaufinteressenten auf, so liegt eine Zuführung dieser Wirtschaftsgüter zur Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen vor, die Selbstverbrauchsteuer nach § 30 UStG 1967 auslöst bzw. eine Entlastung nach § 28 UStG 1967 ausschließt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 684
TAAAA-91254

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