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Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz
Leitsatz
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass durch die unentgeltliche Anteilsübertragung auf den beschränkt Stpfl. das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste.
Sachverhalt (vereinfacht)
Der Kläger (K) übertrug 2009 seinem Sohn (S) unentgeltlich Anteile an einer GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. Er war an der GmbH wesentlich i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG beteiligt. Das Vermögen der GmbH bestand überwiegend aus inländischem Grundvermögen. S war im Zeitpunkt der Übertragung in den USA ansässig.
Grundsatzfragen
1. Wer darf Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen besteuern?
Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen (≥ 1 %) an Kapitalgesellschaften § 17 EStG. § 17 EStG erfasst Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften. Auf die Zusammensetzung bzw. die Art des Vermögens der Gesellschaft kommt es nicht an. Im Falle der unbeschränkten Steuerpflicht rechnet Deutschland ausländische Steuern gem. § 34c EStG grds. an. Voraussetzung ist, dass diese St...