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FinMin Schleswig-Holstein | Brexit und nicht bestätigte Ausfuhren
In seiner Kurzinformation befasst sich das Finanzministerium Schleswig-Holstein mit dem Phänomen, dass anlässlich des Brexit zahlreiche Ausfuhren nach Großbritannien (ohne Nordirland) – insbesondere an den neuen französischen Grenzzollstellen – bisher unbestätigt geblieben sind. Ausfuhrverfahren hätten daher bislang zoll- und umsatzsteuerrechtlich nicht abgeschlossen werden können. In Fällen, in denen eine Ausfuhr in das Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) bei einer inländischen Ausfuhrzollstelle elektronisch angemeldet und über eine Grenzzollstelle in einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt werde, es aber dem Unternehmer nicht möglich oder nicht zumutbar sei, den Ausfuhrnachweis durch den Ausgangsvermerk oder den Alternativ-Ausgangsvermerk zu führen, könne er den ...