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BFH Urteil v. - III R 2/76 BStBl 1977 II S. 625

Gesetze: BewG 1965 § 111 Nrn. 2 4

Vermögensteuerpflicht von Hinterbliebenenansprüchen aus einer berufsständischen Zwangsversicherung

Leitsatz

1. Hinterbliebenenansprüche aus einer durch Satzung geregelten berufsständischen Zwangsversicherung sind weder nach § 111 Nr. 2 noch nach § 111 Nr. 4 BewG 1965 von der Zurechnung zum sonstigen Vermögen befreit.

2. Derartige Ansprüche sind jedoch nach § 111 Nr. 3 BewG 1965 befreit, wenn es sich um eine Rentenversicherung handelt und wenn am jeweiligen Stichtag für die Festsetzung der Vermögensteuer keine anderen als die in § 111 Nr. 3 BewG 1965 genannten Personen aus der Versicherung anspruchsberechtigt sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 625
UAAAA-91245

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