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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 701/20 VSt

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; StromStV § 12 Abs. 1 Nr. 1; RL (EG) 2003/96 Art. 14 Abs. 1 Buchst. a; RL (EG) 2003/96 Art. 15 Abs. 1 Buchst. c

Stromsteuerbefreiung, Einsatz von Netzumwälzpumpen zu Kühlzwecken in einer KWK-Anlage, Betrieb als technisch unerlässliche Voraussetzung für die Stromerzeugung, Aufteilung zwischen den Zwecken der Strom- und der Wärmeerzeugung nach dem anteiligen Wirkungsgrad

Leitsatz

Der Stromverbrauch für die in einer KWK-Anlage eingesetzten elektrischen Netzumwälzpumpen, deren Betrieb einerseits, soweit sie zu Kühlzwecken verwendet werden, eine technisch unerlässliche Voraussetzung für die Stromerzeugung ist, darüber hinaus aber auch der Erzeugung des Wärmekreislaufs im Fernwärmenetz dient, unterfällt mit einem dem durchschnittlichen Wirkungsgrad der Stromerzeugung entsprechenden Anteil an der nutzbaren Leistung der KWK-Anlage, der von dem auf die Wärmeerzeugung entfallenden Wirkungsgrad abzugrenzen ist, der Stromsteuerbefreiung.

Fundstelle(n):
CAAAJ-21369

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