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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 2599/18 G

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen: Betriebsverpachtung als schädliche gewerbliche Tätigkeit – Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz

  1. Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt.

  2. Eine alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs umfassende Betriebsverpachtung liegt vor, wenn der dem Betrieb eines Autohauses das alleinige Gepräge gebende Teil eines bebauten Grundstücks unter gleichzeitiger Veräußerung des Umlaufvermögens und des beweglichen Anlagevermögens zur Fortführung des Autohandels verpachtet wird und bei objektiver Betrachtung weiterhin die Möglichkeit der Betriebsfortführung besteht.

  3. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft kann weder durch erklärte noch durch tatsächliche Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen überführen, weil sie nur gewerbliches Betriebsvermögen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2023 S. 414 Nr. 7
GmbH-StB 2023 S. 20 Nr. 1
GmbH-StB 2023 S. 20 Nr. 1
YAAAJ-21366

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